unsere ABG´s

Alles, was Recht ist….
Wir liefern und arbeiten grundsätzlich aufgrund der folgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen die nachstehenden Bedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Vertragsabschluß, Preise
    Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Unsere Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag geltenden Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Hamburger Lager.
  3. Lieferung, Gefahrübergang
    Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Bei verspäteter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Leistung der Vorlieferanten oder bei einer für uns bestehenden Unzumutbarkeit der Warenbeschaffung sowie bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen bei uns oder Vorlieferanten (z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportstörungen, Materialbeschaffungs- oder Energieversorgungsschwierigkeiten und behördlichen Eingriffen), über die wir dem Käufer nach Möglichkeit Nachricht geben werden, sind wir berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer/ Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
    Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen (auch in den vorigen Absatz genannten Fällen) ist der Käufer – außer bei Fixgeschäften – erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von wenigstens drei Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der käufer kann bei Teillieferungen vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
    Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel unserer Wahl über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und Kosten des Käufers erfolgt Versicherung durch uns gegen gewöhnliche Transportgefahren.
  4. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden, sofern alle fälligen Beträge beglichen sind, 2% Skonto gewährt. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
    Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% p.a. zu zahlen. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
    Treten beim Käufer wesentliche Vermögensverschlechterungen ein, werden uns schlechte Vermögensverhältnisse bekannt oder hält der Käufer vereinbarte Zahlungsziele nicht ein, so werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung und ungeachtet etwa hereingenommener Wechsel – sofort fällig; wir sind – unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer nicht binnen 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung den Kaufpreis vorleistet oder Sicherheit für ihn bietet.
    Der Käufer darf nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
  5. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
    Bis zur Erfüllung sämtlicher uns jetzt und künftig zustehender Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch der jeweiligen Saldoforderung aus einem etwaigen uneigentlichen oder echten Kontokorrent, bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des eingesetzten Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der anderen eingesetzten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er uns schon jetzt seinen Miteigentumsanteil nach Maßangabe des Brutto-Rechnungswertes der eingesetzten Vorbehaltsware. Die neuen Sachen werden vom Käufer für uns unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten oder der aus der Verarbeitung entstehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt hiermit bereits alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Im Fall der Veräußerung oder sonstigen Verwendung mit Sachen, an denen Rechte Dritter bestehen, wird nur der dem Brutto-Rechnungsbetrag entsprechende Teilbetrag an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 5 Abs. 1. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Käufer ermächtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder bei sonstigem Vermögensverfall des Käufers, sowie bei Nichtbeachtung der den Käufer aus dem Eigentum treffenden Pflichten, können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, die weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen und die Vorbehaltsware sofort abzuholen und zu diesem Zweck ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume des Käufers zu betreten sowie nach unserer Wahl zu verwerten. Weitergehende Rechte unsererseits werden durch die Inbesitznahme der Vorbehaltsware nicht berührt. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat uns vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Die zur Abwehr der Eingriffe Dritter entstandenen Kosten sind uns vom Verkäufer zu erstatten. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  1. Mängelrügen
    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang – also auf jeden Fall vor Einbau – zu untersuchen. Mengenbeanstandungen und Mängel sind von Kaufleuten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware – bei versteckten Mängeln binnen gleicher Frist nach Schadensfeststellung – schriftlich zu rügen, anderenfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge bei uns.
  2. Gewährleistung
    Wir leisten – bei rechtzeitiger Mängelrüge – gemäß den nachfolgenden Absätzen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik Gewähr für Fehlerfreiheit und zugesicherte Eigenschaften. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Ebenfalls sind alle Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen über Abmessungen, Gewicht und sonstige technische Daten keine Eigenschaftszusicherung.
    Weist uns der Käufer einen Mangel an den von uns gelieferten Waren nach, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet. Lehnen wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab oder schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht erfüllung ist ausgeschlossen. Liegt die Ursache des Mangels jedoch nicht in unserem Bereich, sondern in dem des Herstellers/unseres Lieferanten, so besteht unsere Verpflichtung nur, wenn der Hersteller den gerügten Mangel anerkennt.
    Die Gewährleistung ist ausgeschlossenen für Mängel, mit denen der gelieferte Gegenstand nicht bereits bei Gefahrübergang behaftet war, sowie für Mängel, die auf falscher Behandlung, falschem Einbau oder natürlichem Verschleiß beruhen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes durch den Hersteller bestimmt ist.
    Gewährleistungsansprüche dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.
  3. Haftung
    Wir haften auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubten Handlungen – außer für zugesicherte Eigenschaften – nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sofern eine wesentliche Vertragspflicht von uns fahrlässig verletzt wird, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haften wir unter Ausschluß weitergehender Rechte nur auf Ersatz der Mangelfolgeschäden, die durch die Zusicherung abgesichert werden sollen.
    Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.
    Nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir – sofern wir Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind und als solcher zu haften haben – gegenüber Benutzern und Verbrauchern. Die Haftung gegenüber Herstellern wird ausgeschlossen.
  4. Beratungen
    Unsere Beratungen sowie ggf. Projektanfertigungen erfolgen, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, kostenlos und unverbindlich. Hinsichtlich Gewährleistung und Haftung gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
  5. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg.
    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Unicitral-Abkommen) wird ausgeschlossen.
    Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Ansprüche aus schecks und Wechseln ist, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlichen Sondervermögens ist, Hamburg.
  6. Datenverarbeitung
    Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (§26 BDSG).